+++ Mobilitätszuschuss 2026: 100 Euro Unterstützung für ehrenamtlich Engagierte +++
Ehrenamtliches Engagement bedeutet Zeit, Verantwortung und persönlichen Einsatz.
Gerade im Flächenlandkreis Teltow-Fläming gehören dazu häufig auch zahlreiche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug.
Mit dem Mobilitätszuschuss bietet der Landkreis Teltow-Fläming auch im Jahr 2026 eine Möglichkeit, ehrenamtlich Engagierte bei diesen zusätzlichen Aufwendungen zu unterstützen.
Seit Juni 2021 können ehrenamtlich aktive Personen im Landkreis Teltow-Fläming einen Mobilitätszuschuss beantragen. Dieser beträgt pauschal 100 Euro pro Kalenderjahr und dient als Anerkennung und Ausgleich für Fahrkosten, die im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Engagement entstehen.
Für das Jahr 2026 stehen dafür insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung. Somit können bis zu 300 ehrenamtlich Tätige von der Unterstützung profitieren.
Besonders interessant für die Kinder- und Jugendarbeit in unseren Feuerwehren
Der Kreisfeuerwehrverband Teltow-Fläming e.V. möchte insbesondere die Verantwortlichen in unseren Feuerwehren auf diese Unterstützungsmöglichkeit aufmerksam machen.
Einen großen möglichen Bedarf sehen wir beispielsweise bei den Betreuerinnen und Betreuern unserer Kinder- und Jugendfeuerwehren. Woche für Woche investieren sie viele Stunden in die Nachwuchsarbeit. Neben den eigentlichen Diensten gehören dazu Vorbereitungen, Besprechungen, Ausbildungen, Veranstaltungen, Wettbewerbe, Fahrten und zahlreiche weitere Aufgaben.
Gerade im ländlich geprägten Landkreis Teltow-Fläming kommen dabei schnell viele Kilometer zusammen. Nicht überall und nicht für jede ehrenamtliche Tätigkeit kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Der Mobilitätszuschuss kann deshalb zumindest eine kleine finanzielle Anerkennung für dieses Engagement darstellen.
Dabei richtet sich das Angebot ausdrücklich nicht ausschließlich an die Kinder- und Jugendfeuerwehren. Auch in vielen anderen Bereichen unserer Feuerwehren engagieren sich Menschen regelmäßig und mit einem entsprechenden Mobilitätsaufwand, ohne für ihre Tätigkeit eine anderweitige Aufwandsentschädigung zu erhalten.
Wer kann den Mobilitätszuschuss beantragen?
Für den Erhalt der Pauschale müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die antragstellende Person ist im Landkreis Teltow-Fläming ehrenamtlich engagiert.
Im Rahmen des angegebenen ehrenamtlichen Engagements besteht ein erhöhter Mobilitätsaufwand von durchschnittlich 20 Kilometern pro Woche.
Für das im Antrag angegebene ehrenamtliche Engagement wird keine anderweitige Aufwandsentschädigung gezahlt.
Die Angaben müssen durch eine gemeinwohlorientierte Organisation, eine Einrichtung oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bestätigt werden.
Wer bereits über eine Jugendleitercard oder Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg verfügt, benötigt keine zusätzliche Bestätigung. In diesem Fall ist dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite der Ehrenamtskarte beizufügen.
Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich beim Büro für Chancengleichheit des Landkreises Teltow-Fläming einzureichen.
Das entsprechende Antragsformular sowie die Richtlinie zur Ausreichung des Mobilitätszuschusses sind über den Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming in der Dienstleistungsdatenbank „Was erledige ich wo?“ unter dem Stichwort „Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche“ erhältlich.
Hinweis zur Antragstellung: Bei der Antragstellung sollte darauf geachtet werden, auch die Steuer-ID vollständig anzugeben. Dies erleichtert die weitere Bearbeitung.
Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Mobilitätszuschusses besteht nicht.
Ehrenamt stärken heißt auch, Unterstützung bekannt zu machen
Mit dem Hinweis auf den Mobilitätszuschuss möchten wir als Kreisfeuerwehrverband Teltow-Fläming e.V. dazu beitragen, dass bestehende Unterstützungsangebote auch diejenigen erreichen, für die sie gedacht sind.
100 Euro ersetzen nicht die vielen Stunden, die unsere Ehrenamtlichen investieren. Sie können aber eine kleine Anerkennung dafür sein, dass Engagement oftmals nicht nur Freizeit und Kraft kostet, sondern auch mit ganz persönlichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist.
Deshalb unsere Bitte an die Verantwortlichen in den Feuerwehren: Gebt diese Information weiter und sprecht gezielt diejenigen an, für die der Mobilitätszuschuss infrage kommen könnte.
Denn die Stärke unserer Feuerwehren entsteht vor allem durch die Menschen, die bereit sind, sich für andere einzusetzen.
Gemeinsam für unser Ehrenamt.
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